Ein Vorsorgeauftrag umfasst drei Vertretungsbereiche:
- Personensorge: Wer trifft im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit Entscheidungen zu allfälliger Behandlung, Pflege und Betreuung? Falls eine Patientenverfügung vorhanden ist, sollte im Vorsorgeauftrag erwähnt werden, dass sie dem Vorsorgeauftrag vorgeht.
- Vermögenssorge: Wer kümmert sich im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit um Ihre finanziellen und vermögensrechtlichen Belange?
- Rechtsverkehr: Wer vertritt Sie im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit gegen aussen (Anträge an Behörden, Gerichte)?
Das Gesetz schreibt vor, dass Sie den Vorsorgeauftrag entweder vollständig von Hand schreiben (inkl. Datum, Titel, Unterschrift) oder ihn durch einen Notar öffentlich beurkunden lassen – in diesem Falle verfasst der Notar den Vorsorgeauftrag nach Ihren Angaben. Weil nur diese beiden Formen möglich sind, gibt es für den Vorsorgeauftrag kein vorgefertigtes Formular zum Herunterladen und Ausfüllen.
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