Vertretungen regeln bei Verlust der Urteilsfähigkeit

Vorsorgeauftrag

Mit einem Vorsorgeauftrag beauftragen Sie eine oder mehrere Personen, die an Ihrer Stelle in Ihrem Sinne entscheiden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Ein Vorsorgeauftrag umfasst drei Vertretungsbereiche:

  • Personensorge: Wer trifft im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit Entscheidungen zu allfälliger Behandlung, Pflege und Betreuung? Falls eine Patientenverfügung vorhanden ist, sollte im Vorsorgeauftrag erwähnt werden, dass sie dem Vorsorgeauftrag vorgeht.
  • Vermögenssorge: Wer kümmert sich im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit um Ihre finanziellen und vermögensrechtlichen Belange?
  • Rechtsverkehr: Wer vertritt Sie im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit gegen aussen (Anträge an Behörden, Gerichte)?

Das Gesetz schreibt vor, dass Sie den Vorsorgeauftrag entweder vollständig von Hand schreiben (inkl. Datum, Titel, Unterschrift) oder ihn durch einen Notar öffentlich beurkunden lassen – in diesem Falle verfasst der Notar den Vorsorgeauftrag nach Ihren Angaben. Weil nur diese beiden Formen möglich sind, gibt es für den Vorsorgeauftrag kein vorgefertigtes Formular zum Herunterladen und Ausfüllen.

Wir bieten Ihnen:

  • Umfassende Informationen zur Vorsorgeplanung
  • Kompetente Beratung für das Erstellen eines Vorsorgeauftrages
Vorsorgemappe SRK

Die Vorsorgemappe SRK beinhaltet eine Einstiegsbroschüre, die Patientenverfügung, den Vorsorgeauftrag und ein Vorsorgemuster. Zudem ein Testament und ein Testamentmuster sowie Anordnungen im Todesfall. ► Hier geht es zur Bestellung

Mitgliedervorteil

Mitglieder des Roten Kreuz Baselland profitieren ab dem 01.01.2022 von ermässigten Tarifen bei unserer Patientenverfügung und dem Vorsorgeauftrag (siehe Tarifblatt).