Das Erbrecht ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Dort ist klar festgehalten, wer die gesetzlichen Erben sind und welchen Anteil am Erbe sie erhalten. Per 1. Januar 2023 wurde das Gesetz revidiert. Dieses verändert unter anderem die Pflichtanteile der Angehörigen.
Während einer 15-minütigen Rechtsberatung erhalten Interessierte Antworten auf ihre Fragen. Das Angebot ist kostenlos, die Beratungsgespräche sind vertraulich und unverbindlich. Die kostenlose Beratung wird von einem Rechtsanwalt im Rahmen der Freiwilligenarbeit beim Roten Kreuz durchgeführt.